Beamte
"Beamte
werden für die Erfüllung von Amts- und
Dienstpflichten alimentiert, nicht für eine
nach Zeiteinheiten erbrachte Arbeit
entlohnt. Ihnen wird keine Vergütung für
eine nach Arbeitsstunden bemessene Arbeit
gezahlt. Eine „Abrechnung“ nach
abgeleisteten Arbeitsstunden widerspricht
dem Prinzip uneigennütziger
Dienstpflichterfüllung."
(aus einem Urteil des VG Lüneburg)
|
|